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In der Mecklenburgischen Landeskirche gibt es fünf Kirchenkreise. Der Kirchenkreis hat unter anderem die Aufgabe Verwaltungsaufgaben für die Kirchgemeinden wahrzunehmen. Zur Erfüllung dieser Aufgabe besteht in jedem Kirchenkreis eine Kirchenkreisverwaltung. Für den Kirchenkreis Rostock hat diese ihren Sitz in der Nikolaikirche in Rostock.
In der Kirchenkreisverwaltung Rostock werden folgende Aufgaben für die Kirchgemeinden wahrgenommen: Bauverwaltung, Liegenschaftsverwaltung, Mietwesen, Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen, Versicherungswesen. Dabei ist die Kirchenkreisverwaltung Dienstleister für die Kirchgemeinden, sie berät diese und nimmt ihre Verwaltungsaufgaben wahr, teils zwingend, teils auf Anfrage.
Die wahrzunehmenden Aufgaben gliedern sich in Pflicht- und in Wahlaufgaben. Diese Unterscheidung wiederum resultiert aus der Differenzierung zwischen Kirchgemeinde und örtlicher Kirche. Die in den Kirchgemeinden bestehenden Kirchen sind eigenen juristische Personen mit der Eigenschaft einer kirchlichen Stiftung. Das Vermögen der örtlichen Kirche besteht zum Beispiel aus den Gebäuden und Liegenschaften im Eigentum der Kirche. Für die Angelegenheiten der örtlichen Kirche schreibt die Kirchgemeindeordnung eine Pflichtverwaltung durch die Kirchenkreisverwaltung vor. Alle anderen Aufgaben sind Wahlaufgaben, die durch die Kirchenkreisverwaltung wahrgenommen, aber auch von den Kirchgemeinden selbst verwaltet werden können. Eine Ausnahme von dieser Trennung zwischen Kirchgemeinde und örtlicher Kirche und der daraus resultierenden Unterscheidung zwischen Wahl- und Pflichtaufgaben besteht lediglich für nach 1945 gegründete Kirchgemeinden.
Aufsichtsbehörde ist der Oberkirchenrat. Dies kommt insbesondere dadurch zum Ausdruck, dass bestimmte Maßnahmen der kirchenaufsichtlichen Genehmigung bedürfen.

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 Kontakt

Kirchenkreisverwaltung Rostock/Güstrow
Domstraße 16
18273 Güstrow
Telefon 03843 / 4 65 61-0
Fax 03843 / 4 65 61-30
kkv-info gue.ellm.de 
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